Das Anwaltsgericht München ist zuständig für das anwaltsgerichtliche Verfahren im ersten Rechtszug betreffend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die zum Zeitpunkt der Verfahrenseinleitung der Rechtsanwaltskammer München angehören.
Das Verfahren vor dem Anwaltsgericht München wird eingeleitet durch Einreichung
-einer Anschuldigungsschrift durch die Generalstaatsanwaltschaft München (§ 121 BRAO), -eines Antrags eines Rechtsanwalts, gem. § 123 BRAO, -eines Antrags eines Rechtsanwalts auf anwaltsgerichtliche Entscheidung gem. § 74 a BRAO betreffend einen Rügebescheid der Rechtsanwaltskammer München bzw. betreffend die Zurückweisung des Einspruchs des Rechtsanwalts hiergegen durch die Rechtsanwaltskammer München.
Diese Verfahren werden bei Eingang im Rotationsprinzip gemäß des Geschäftsverteilungsplans auf die jeweiligen Kammern verteilt; spezielle Zuständigkeiten sind daher bei den einzelnen Kammern nicht vorhergesehen.