Die regionale Zuständigkeit der 47 Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) richtet sich nach den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten. Nachhaltige Forstwirtschaft ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt des Lebensraums Wald und die künftige Leistungsfähigkeit der vielseitigen 'Produktionsstätte Wald'. Bayerische Waldbesitzer und Forstbetriebe leisten einen wichtigen Beitrag zu einer ressourcenschonenden Urproduktion. Gleichzeitig erbringen sie vielfältige 'kostenlose' Leistungen für die Gesellschaft.