Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des Familienrechts, d. h. insbesondere bei Scheidungen, Trennungen, Eheverträgen, Unterhalt, Güterrecht und Zugewinn. Ferner beraten wir in allen Gebieten des Erbrechts wie Testamentserstellung, Testamentsvollstreckung, Nachlaßverwaltung und im Betreuungsrecht.
Wir übernehmen die Prozessvertretung, sowie die außergerichtliche Streitbeilegung durch Aushandeln fairer Vergleiche und die Streitvermeidung durch Gestaltung rechtssicherer Verträge.
Wir vertreten Sie nach außen oder wir beraten Sie im Hintergrund, ohne dass Ihr Gegner oder Verhandlungspartner dies erfährt. Kompromisslos - oder auf gütliche Einigung abzielend. Jeder Fall ist so individuell wie Sie selbst und das berücksichtigen wir.